
Zuerst einige grundlegende Worte: In der Schweiz unterliegen Behörden bei der Ausübung ihrer Befugnisse eigentlich strengen gesetzlichen Grenzen. Während staatliche Stellen für die Durchsetzung von Gesetzen – etwa bei Bussen oder Bewilligungsentzügen – legitimiert sind, stellt jede Überschreitung dieser Kompetenzen eine Verletzung der rechtsstaatlichen Ordnung dar. Übergriffe und Amtsmissbrauch sind sogar strafrechtlich relevant. Und Bürgerinnen und Bürger können sich gegen unrechtmässige behördliche Handlungen mittels Beschwerden oder Rechtsmitteln wehren. Nur führen solche Interventionen in der Praxis leider selten dazu, dass Behördenwillkür geahndet wird. (Quelle: https://www.ech.ch/de)
Schluss mit dem Schweigen: Wir prangern Unrecht an
Barbara Thaddey (ThaddeyConsulting) und ich, Christine Thaddey (Christines Seniorenbetreuung), treten in Schwyz gemeinsam an die Öffentlichkeit. Wir schweigen nicht zu allen bisher erlebten, Menschen entwürdigenden Missständen bei Behörden in der Zentralschweiz. Denn es gibt hier nicht nur Gewalt von Menschen gegenüber Behörden und Polizei. Es gibt sehr wohl auch Behördengewalt gegenüber rechtschaffenen Menschen. Sehen Sie sich unseren Fall im Video auf YouTube an, und lesen Sie dort auch die Kommentare dazu. Sie werden sehr schnell erkennen, wie Behördengewalt, -filz und -schikane praktiziert wurden – nicht nur gegenüber unserer Mutter und gegenüber uns beiden im Kanton Schwyz, auch gegenüber unbescholtenen, gesetzestreuen Menschen über die ganze Schweiz verteilt. Ich halte mich deswegen betreffend Einzelheiten in diesem Blog kurz. Denn im Video werden der ganze Vorgang und die gravierenden Fehler, die der Gemeinde Gersau SZ unterlaufen sind, klar beschrieben.
Kanton Schwyz: Hier «pfeift man» auf Verträge
Die Gemeinde Gersau im Kanton Schwyz schikaniert uns seit der ersten Sekunde und setzt die unangefochtene Erbbescheinigung unserer 93-jährigen Mutter absichtlich nicht durch. Die lokalen Behörden verfügen rechtswidrig als schweizweites Novum eine sogenannte selbstinitiierte Externe Erbschaftsverwaltung und umgehen wissentlich das Erwachsenenschutz-Gesetz aus dem Jahre 2013. Das ist die Lachnummer eins, schweizweit! Die «Freie Republik Gersau» handelt wie nach dem alten Vormundschaftsrecht, das am 31. Dezember 2012 endgültig und schweizweit erloschen ist. Das ist hinterwäldlerisch und diktatorisch! Die Gemeinde Gersau bleibt absichtlich unbelehrbar. Federführend in der ganzen Affäre sind FDP-Landschreiber Herr Peter Nigg und FDP-Bezirksammann Frau Sandra Häusler. Alle berechtigten Beschwerden werden vom Landschreiber und vom Bezirksammann sowie vom Gesamt-Bezirksrat Gersau absichtlich nicht juristisch korrekt behandelt. Auch alle späteren Anwaltsschreiben von unserer Seite werden systematisch ignoriert. Ebenso werden alle juristisch korrekten Fakten durch die Nächstinstanzen absichtlich unterschlagen. Nach mehreren vertuschten Behördenfehlern gelangen wir in der Folge mit unserer Beschwerde an den Rechts- und Beschwerdedienst des Kantons Schwyz. Auch dort werden wir vom Juristen und Vorsteher schikaniert, der selbst auch das Erwachsenenschutz-Gesetz umgehen will, mit seiner gesetzeswidrigen und vertragswidrigen Empfehlung an den Regierungsrat des Kantons Schwyz.
Schwyzer Regierungsräte: «Was kümmern uns Gesetze und Seniorinnen?»
Auch der Gesamt-Regierungsrat des Kantons Schwyz begrüsst die rechtswidrige Entscheidungsgrundlage des Juristen und Vorstehers des Rechts- und Beschwerdedienstes des Kantons Schwyz. Unsere 93-jährige Mutter soll lebenslang für alle erbrechtlich anfallenden Geschäfte einer externen Erbschaftsverwaltung 350 Franken pro Stunde bezahlen. Und dies obwohl sie einen notariell beglaubigten Vorsorgeauftrag hat. Diese Beschwerde ist, Stand 13.3.2026, beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz hängig.
Unsere sieben Regierungsräte des Kantons Schwyz erlauben Behördengewalt, fördern den Behördenfilz und leben die Behördenschikane. FDP-Regierungsrat Damian Meier droht meiner Schwester Barbara Thaddey gar lieber mit der Polizei, als seine professionelle Führungsverantwortung auch bei den Missständen bei der KESB Innerschwyz, Brunnen, wahrzunehmen. Regierungsrat Sandro Patierno (Die Mitte) seinerseits ergreift lieber Partei für eine lügende, betrügende und vertragsbrüchige querulantische Nacherbin, will also lieber der privaten «Bekanntschaft» zu ihrem Unrecht verhelfen, als sich juristisch korrekt, tatkräftig und amtsverpflichtend für Rechte und Verträge unserer 93-jährigen Mutter einzusetzen. Und sogar SVP-Regierungsrat Xaver Schuler missachtet absichtlich und amtsmissbräuchlich-strafbar die Schweizer Rechte und Verträge unserer 93-jährigen Mutter und schützt lieber unethisch das Gremium sowie die bisherigen gesetzeswidrigen Behördeninstanzen. In der letzten Stellungnahme ans Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz bezeichnet Xaver Schuler (SVP) sogar unsere berechtigte und begründete sowie beweisbare Eingabe als «abstruse Ausführungen». Solche Worte von einem selbst rechts-, gesetzes- und vertragswidrig handelnden Schwyzer Regierungsrat, der offensichtlich (mit Bezug auf unseren Fall) Verträge nicht korrekt lesen kann, sind höchst dubios und abstrus.
Amtsmissbrauch: Der Schaden ist jetzt schon immens
Inzwischen «sitzen wir» in dieser ganzen, unverständlichen und empörenden Geschichte, auf einer Schadenssumme von über 200‘000 Franken, einschliesslich Anwalts- und Prozesskosten, Beschwerdegebühren und Strafen sowie unseres persönlichen zeitlichen Aufwands. Und kein entscheidungsberechtigtes Behördenmitglied steht uns gegen alle längst bewiesenen Anwaltslügen und alle längst bekannten rechtswidrigen Anwaltsforderungen zur Seite! Das systematische unethisch «Behörden-Sau-Deckeli-Spiel» hat, wie es scheint, oberste unethische Priorität!
Das alles ist arglistig und bösartig schädigend. Und es ist amtsmissbräuchlich. Alle Verantwortlichen sind daher von uns bei der Kantonspolizei Schwyz angezeigt worden wegen Amtsmissbrauch und absichtlicher Unterlassener Hilfestellung. Strafgesetzbuch Artikel 312 und 11.