Bezirk Gersau macht eigene Gesetze und diskriminiert Seniorin!

Der Bezirk Gersau (das Erbschaftsamt Gersau sowie der Gesamt-Bezirksrat Gersau) erlässt für Bürgerinnen und Bürger einfach eigene vertragswidrige Verfügung und vertragswidrigen Beschluss. In diesem Fall geht es um eine Seniorin und Einwohnerin von Gersau. Der Alleinerbin mit anerkannter Erbbescheinigung wird eine externe Erbschaftsverwaltung aufgezwungen, und dies wider ihren Willen, im Widerspruch zum vor Jahren vertraglich festgelegten Vorsorgeauftrag – sowie zum Tarif von sage und schreibe Fr. 350.– pro Stunde inkl. MWST! Das Erbschaftsamt Gersau, vertreten durch Frau Tanja Geisser, handelt wie eine – seit Jahren nicht mehr aktive – Vormundschaftsbehörde, ohne Gesetzesgrundlage, ohne Entscheidungskompetenz und ohne ärztliches Gutachten. Einfach aufgrund von Angaben vom «Hörensagen» und der ungeprüften Übernahme von Geschwisterlügen. Das Erbschaftsamt Gersau hat sich vorgängig von einer Nacherbin und von deren unlauterem Anwalt sowohl belügen als auch manipulieren lassen. Alle Hilferufe von gesetzestreuen Menschen sind versandet, alle Argumente wurden bewusst absichtlich negiert – und eigene Fehler sogar nicht mehr nachprüfbar zum Verschwinden gebracht.

Der Bezirk Gersau entmündigt die Seniorin – ohne Arztattest sowie trotz deren Erbbescheinigung und Vorsorgeauftrag

Als die Seniorin die zweite, korrekte Erbbescheinigung vom 12.4.2023 erhalten hatte (die erste Erbbescheinigung hatte Fehler enthalten und musste korrigiert werden), lief fast ein Jahr lang alles reibungslos. Doch beim rechtswidrigen Eingreifen einer Nacherbin, unterstützt von deren unlauterem Anwalt, setzte das Erbschaftsamt Gersau diese gültige Erbbescheinigung nicht rechtskräftig durch und folgte stattdessen den Lügen sowie den rechts- und vertragswidrigen Forderungen dieser Nacherbin. Das Erbschaftsamt Gersau setzte daraufhin mit seiner Verfügung vom 29.1.2024 eine externe Erbschaftsverwaltung in Schwyz ein, für deren Leistungen die Seniorin pro Stunde Fr. 350.– würde berappen müssen. Gegen diesen Entscheid könne beim Kantonsgericht in Schwyz Berufung eingelegt werden, teilte das Erbschaftsamt mit. Dass dies eine falsche Rechtsmittelbelehrung war, erfuhr die Beschwerdeführerin erst ein Jahr danach. Zudem gewährte das Erbschaftsamt Gersau, vertreten durch Frau Tanja Geisser, dem Sohn und Nicht-Nacherben der Seniorin und Alleinerbin Mitsprache- und Mitwirkungsrechte, über die er gar nicht verfügt, da er sein Erbe schon vor 30 Jahren antrat, und handelte damit erneut gesetzes- und vertragswidrig. Es ist also klar, dass das Erbschaftsamt Gersau, vertreten durch Frau Tanja Geisser, diese zweite Erbbescheinigung zwar ausgestellt, sich aber offenbar nicht getraut hat, diese durchzusetzen, als es später Widerstand gab und die Einsprachefrist von 30 Tagen abgelaufen war. Eigentlich hätte der Bezirk Gersau auf den bereits bestehenden Vorsorgeauftrag zurückgreifen müssen, was er jedoch vertragswidrig nicht tat, sondern eigenwillig sowie vertragswidrig handelte. Damit unterliess es die Gemeinde Gersau auch, die (Vertrags- und) Grundrechte der Seniorin und Alleinerbin zu schützen. Und das heisst: Man ist sich in Gersau der Vorsorgeaufträge nicht mehr sicher!

Das Erbschaftsamt Gersau erteilt der Beschwerdeführerin eine falsche Rechtsmittelbelehrung.

Es folgten nebst Behördenwillkür weitere falsche Aussagen durch das Erbschaftsamt Gersau. So wurde der Beschwerdeführerin mitgeteilt, gegen die Verfügung vom 29.1.2024 könne beim Kantonsgericht des Kantons Schwyz eine Beschwerde eingereicht werden. Dies taten zwei Nacherbinnen, die sich für die Rechte dieser Seniorin berechtigt einsetzen, denn auch prompt. Ein Jahr später dann liess das Kantonsgericht Schwyz verlauten, das Erbschaftsamt Gersau, vertreten durch Frau Tanja Geisser, habe tatsächlich eine falsche Rechtsmittelbelehrung abgegeben und das Kantonsgericht Schwyz sei dafür gar nicht zuständig. Man müsse zuerst an den Bezirksrat Gersau gelangen. Es stellt sich schon die Frage, wie beim Bezirk Gersau gearbeitet und wie willkürlich dort gehandelt wird. Und das alles kosten- und zeitintensiv für die Beschwerdeführerin notabene.

Der Bezirksrat Gersau geht auf keinen einzigen Kritikpunkt ein

Auch der Bezirksrat Gersau ging in seinem Schreiben vom 15.5.2024 auf keinen einzigen der sehr berechtigten Kritikpunkte der zugunsten der Seniorin handelnden Beschwerdeführerin bezüglich der Verfügung des Erbschaftsamts Gersau, vertreten durch Frau Tanja Geisser, ein. Man wies die Beschwerdeführerin stattdessen darauf hin, sie könne beim Regierungsrat des Kantons Schwyz Einsprache erheben. Und all dies ohne substanzielle Grundlage, eben weil alle Begründungen seitens der Gemeinde Gersau schlichtweg fehlten.

Der Bezirksrat Gersau ist unfähig, in seinem Beschluss vom März 2025 ein Erbschaftsvertrags-Datum korrekt einzusetzen, und liefert erneut keine einzige Begründung, die sich auf die Zeit vor der Verfügung und auf die effektiven Kritikpunkte bezieht. Alle behördeneigenen Fehler und die Behördenwillkür werden ausser Acht gelassen.

Nachdem das Kantonsgericht den Ball zurückgespielt hatte, musste erneut eine Anfrage beim Bezirksrat Gersau gestartet werden. Eine Unverschämtheit, nach einem Jahr Wartezeit beim Kantonsgericht Schwyz wegen falscher Rechtsmittelbelehrung durch das Erbschaftamt Gersau, vertreten durch Frau Tanja Geisser. Auch war es inakzeptabel, wie lange dies gemäss Anwaltsauskunft gedauert hatte.

Und so war es auch nicht verwunderlich, dass die Beschwerde trotz mehrfacher Behördenwillkür und klarer vorgängiger Behördenmanipulation, die Peter Nigg, Landschreiber, und Sandra Häusler, Frau Bezirksammann, schriftlich mehrmals mitgeteilt wurden, ein zweites Mal abgelehnt wurde – dies ohne eine einzige sachverhaltsbezogene Begründung. Im Beschluss vom 11. März 2025 waren Peter Nigg, Landschreiber, und Sandra Häusler, Frau Bezirksammann, nicht einmal fähig, ein korrektes Erbschaftsvertrags-Datum in den Beschluss einzufügen. Das Datum dieses Erbschaftsvertrags ist nach vielen massiven und folgeschweren Fehlern davor ein weiterer Schlag für die Seniorin. Der Erbschaftsvertrag wäre gemäss den beiden Unterzeichnenden Peter Nigg und Sandra Häusler also nach dem Tod des verstorbenen Ehemannes ausgestellt worden!

Eine weitere Schlussfolgerung: Beim Bezirksrat Gersau wird höchst unprofessionell, ungenau sowie rechts- und vertragswidrig gehandelt.

Gesetzes- und vertragswidriger als beim Bezirksrat Gersau geht es aktuell und auf diesen Fall bezogen nicht mehr!

Hier ein paar Fragen, dich ich mir als private Seniorenbetreuerin wirklich gestellt habe und die für Einwohner und Senioren von Gersau sicher auch von Interesse sind:

  1. Können zukünftig alle Gersauer Bürgerinnen und Bürger mithilfe von Lügen und Behördenmanipulation einfach über den Kopf von effektiven Erben hinweg beim Erbschaftsamt Gersau und beim Bezirksrat Gersau eine externe Erbschaftsverwaltung einfordern? All dies nach der Ausstellung der Erbbescheinigung? All dies nach der Einsprachefrist von 30 Tagen? All dies trotz bestehender und wohlverstanden notariell beglaubigter Vorsorgeaufträge?
  2. Können auch weitere Nicht-Nacherben beim Bezirksrat Gersau zukünftig mit für sie günstigem «Behördengemauschel» rechnen und unlautere Anwaltsschreiben platzieren sowie mithilfe von Lügen Neuverfügungen generieren? Und all dies nach der Ausstellung der Erbbescheinigung sowie ohne Mitsprache- und Mitwirkungsrechte?
  3. Wird Gersau eine «lächerliche Vorzeigegemeinde», in der es sich lohnt, zu lügen und zu manipulieren, um bereits bestehende Vorsorgeaufträge zu umgehen und auszuschalten? Einfach weil man «glaubhaft» lügen kann oder weil Beziehungen spielen anstatt Gesetz und Verträge?
  4. Wird Gersau als «lächerliches Gemeindevorbild» der ganzen Schweiz dienen, damit schweizweit zukünftig alle gemachten Vorsorgeaufträge durch erlogene, manipulierte externe Erbschaftsverwaltungen ersetzt werden können?
  5. Mit wie viel Zusatzaufwand ist für alle Gemeinden schweizweit zu rechnen, wenn das «lächerliche Vorbild» Gersau Schlagzeile macht in allen Schweizer Zeitungen und bei allen Schweizer Bürgern? Ich rechne mit Milliarden von Franken … und einem Bürokratieaufwand sondergleichen. Auch die Gerichtskassen dürften sich um Milliarden Franken füllen …«dank Gersau». Gerade Peter Nigg, Landschreiber, und Sandra Häusler, Frau Bezirksammann, beide FDP-Mitglieder, sollten einmal ihr eigenes FDP-Leitbild Sie widersprechen diesem zu 100 Prozent in den Punkten «keine Bevormundung», «keine Bürokratie» und «kein aufgeblähter Staat». Denn sie beide bevormunden die Seniorin wider deren vertraglich festgehaltenen Willen, schaffen eine sinnlose Bürokratie sondergleichen auf Staatskosten und strapazieren unnötig die Ressourcen des Regierungsrats, der sich nun mit der nächsthöheren Instanz-Beschwerde auseinandersetzen muss.
  6. Wann wird der Vorsorgeauftrag in der Schweiz generell und für alle abgeschafft oder ein Irrsinn, weil das «Schweizer Novum» Gersau NEU behördenwillkürlich selbst erdachte externe Erbschaftsverwaltungen verfügen und beschliessen kann, und dies über die Köpfe von Gersauerinnen und Gersauern, Seniorinnen und Senioren und letztlich aller Schweizerinnen und Schweizer hinweg – wenn sich dieses Vorgehen denn schweizweit einbürgern sollte? Und all dies, obwohl ein Vorsorgeauftrag besteht. In Gersau hat das keine Bedeutung mehr, hier herrscht «Gersauer Sonderrecht» in der falsch verstandenen sogenannten «freien Republik».
  7. Ist Gersau immer noch eine Republik, oder gehört Gersau ganz normal gesetzesmässig zur Schweiz? Und müsste Gersau dann nicht auch die Verträge, wie der Rest der Schweiz, vertragskonform respektieren?
  8. Müssen sich Gersauerinnen und Gersauer neuen willkürlichen Bezirksratsregelungen fügen oder, noch schlimmer, zwangsverordnet unterjochen lassen durch Behörden- und Bezirksratswillkür, oder gelten auch in Gersau gemachte Vorsorgeaufträge und die normale Schweizer Bundesverfassung?
  9. Wann endlich greift der Rechts- und Beschwerdedienst des Kantons Schwyz aktiv und durch sich selbst engagiert ein? Die Beschwerde könnte schon längst thematisch unabhängig von anderen Verfahren bearbeitet werden.

Kurz: Wie gesetzes- und vertragswidrig sowie willkürlich denkt man eigentlich im Bezirk Gersau?

Und im Gesamt-Bezirksrat Gersau?

Ein Novum im Kanton Schwyz: Gegen die Seniorin wurden gleich zwei behördliche Zwangsmassnahmen verfügt, beide wider ihren Vertragswillen: eine externe Erbschaftsverwaltung mit Zehntausenden von Franken Folgeschaden und zu einem Stundenansatz von Fr. 350.– sowie eine externe Beistandschaft mit zu einem Stundensatz von Fr. 160.–! Und dies trotz notariell beglaubigtem Vorsorgeauftrag zum Stundensatz von Fr. 50.– notabene.

Das ist ein schreckliches und altersdiskriminierendes Novum im Kanton Schwyz und in der Schweiz. Gegen die Seniorin wurden bis dato zwei behördliche Zwangsmassnahmen verfügt, beide rechts- und vertragswidrig. Beide via lügende eigene Kinder dieser Seniorin. Und beide bis dato unterstützt durch alle Behörden, Gerichte und Instanzen.

Abschliessende Frage: Wie lange schaut der aktuelle Regierungsrat des Kantons Schwyz diesem «Behördengemauschel» sowie den diversen gravierenden Gemeindefehlern und der Gemeindewillkür in Gersau noch tatenlos zu? Oder sind bereits klare Massnahmen am Laufen zum Schutze der Gersauer Bürgerinnen und Bürger genau davor?

Alle Beweise liegen schriftlich vor, und ich stehe dafür mit meinem Namen Christine Thaddey ein.