Altersdiskriminierung im Kanton Schwyz

Auch wenn die Datenlage von Studie zu Studie variiert, zeigen alle neueren Veröffentlichungen doch übereinstimmend, dass in der modernen westlichen Gesellschaft Altersdiskriminierung kein seltenes Phänomen ist. Laut der Umfrage «European Social Survey», die 2008 in vierter Auflage in 28 europäischen Ländern einschliesslich der Schweiz durchgeführt wurde, ist Altersdiskriminierung sogar verbreiteter als Rassismus und Sexismus. In der Altersgruppe der über 65-Jährigen wurden auf europäischer Ebene rund 34 Prozent bereits Opfer von altersbedingter Diskriminierung. In der Schweiz liegen die Zahlen leicht tiefer, lassen aber einen ähnlichen Trend erkennen. Bei den über 65-Jährigen sind es hierzulande gut 23%. Also wird fast jede vierte ältere Person altersdiskriminiert. Hierzu ein Beispiel aus dem Kanton Schwyz, wo Altersdiskriminierung ebenfalls kein Novum mehr ist. (Quelle)

Altersdiskriminierung im Kanton Schwyz beim Erbschaftsamt in der Wohngemeinde

Einer Seniorin und Alleinerbin mit anerkannter Erbbescheinigung wird eine externe Erbschaftsverwaltung aufgezwungen, also wider ihren Willen und im Widerspruch zum vor Jahren vertraglich festgelegten Vorsorgeauftrag. Das Erbschaftsamt der Wohngemeinde handelt wie eine – seit Jahren nicht mehr aktive – Vormundschaftsbehörde, ohne Gesetzesgrundlage, ohne Entscheidungskompetenz und ohne ärztliches Gutachten. Das Erbschaftsamt hat sich vorgängig belügen und von einem unlauteren Anwalt manipulieren lassen. Alle Hilferufe versanden, alle Argumente werden negiert. Und es gibt kein Eingreifen des Kontrollorgans des Bezirksrats.

Altersdiskriminierung im Kanton Schwyz auch bei der KESB Innerschwyz, Brunnen

Zwei Kinder der Seniorin erreichen über Lügen, Falschunterstellungen, Diffamierungen und unlautere Anwaltsmethoden, dass deren öffentlich beglaubigter Vorsorgeauftrag nicht validiert wird.

Auf die Seniorin kommt nebst der bereits verfügten externen Erbschaftsverwaltung nun eine ebenfalls erzwungene externe Beistandschaft zu. Ziel der Lügen und der Diffamierung ist es, die erste vorsorgebeauftragte Person auszuschalten und den Vorsorgeauftrag gezielt und systematisch auszuhebeln. Wider den ausdrücklichen Wunsch der Seniorin.

Die Entscheidungsfehler davor, begangen beim Erbschaftsamt der Wohngemeinde der Seniorin, alle Lügen und alle gewünschten Vertragsbrüche seitens zweier Geschwister sowie alle Lügen-Beweise nach der ersten Nicht-Validierung werden von der Fallleiterin bei der KESB Innerschwyz, Brunnen, einer Juristin, ebenfalls negiert.

Auch findet, nach allen Geschwister- und Anwaltslügen, das Erstgespräch der vorsorgebeauftragten Person mit der voreingenommenen und nicht in jeder Beziehung objektiven Juristin der KESB Innerschwyz, Brunnen, gar nicht erst statt. Dies entgegen der vorgängigen Information. Und entgegen einem professionellen Validierungsprozess. Lügen haben Vorrang. Anwaltsmanipulationen haben gewirkt. Ehrliche Menschen wurden aktiv von der Fallleiterin der KESB Innerschwyz, Brunnen, ausgeschaltet.

Petra Senn, Leiterin der KESB Innerschwyz, Brunnen, nimmt sich als Führungsperson des Falls nicht an. Sie negiert alle Hilferufe. Und von ca. Februar 2024 bis Mitte August 2024 (also 6 Monate) erfolgen fortlaufende Abwesenheitsmeldungen per E-Mail.

Als Nächstes wird Damian Meier, Regierungsrat und politischer Vorsteher der KESB Innerschwyz, Brunnen, und Leiter des Departements des Inneren, um Hilfe gebeten, um die Grund- und die Vertragsrechte der Seniorin zu wahren und zu schützen. Doch anstatt sich um die bisherigen Missstände und Kompetenzüberschreitungen beim Erbschaftsamt der Wohngemeinde und bei der KESB Innerschwyz, Brunnen, zu kümmern, schickt Damian Meier einem rechtschaffenen Familienmitglied sogar noch eine Abmahnung mit Androhung rechtlicher Schritte. Dass die bestehenden Familienverträge und die Vertragswünsche im Vorsorgeauftrag der Seniorin diverse Male familienintern und von der Juristin missachtet wurden, negiert er ebenfalls.

Die internen Missstände bei der KESB Innerschwyz, Brunnen, (wie Voreingenommenheit der Fallleiterin, Auskunfts- und Gesprächsverweigerung zur vorsorgebeauftragten Person in einem Validierungsprozess, Komplettnegierung längst bewiesener Lügen und Betrügereien im Vorfeld, Anwaltsmanipulation, fehlende Gesamtführungsverantwortung durch die Leiterin der KESB Innerschwyz, Brunnen, Petra Senn, usw.) lässt er komplett ausser Acht. Nicht unterschriebene eingereichte Lügen-Dokumente hingegen lässt er sogar noch zu. Behörden-Parteilichkeit und -Voreingenommenheit auf der Grundlage von Geschwister-Lügen nehmen so ihren Lauf.

Die KESB Innerschwyz, Brunnen, geht sogar noch einen Schritt weiter: Sie verweigert der vorsorgebeauftragten Person im Vorsorgeauftrag seit Monaten die Auskunft, was eine externe Beistandschaft bei der KESB Innerschwyz, Brunnen, kostet. Die Leiterin der KESB Innerschwyz, Brunnen, Petra Senn, ist nicht einmal in der Lage anzugeben, ob dieser Stundenansatz für eine externe Beistandschaft auf der eigenen Website publiziert ist oder nicht. Informationen liefert sie weiterhin nicht. Kollektiv verweigern mehrere Mitarbeiterinnen bei der KESB Innerschwyz, Brunnen, diese Fachauskunft gegenüber rechtschaffenen Bürgern. Leidtragende Personen: die Seniorin und die vertraglich festgelegte vorsorgebeauftragte Person.

Fazit: Man schützt lieber die Fehler und Versäumnisse der eigenen Mitarbeiterinnen und die Missstände bei der KESB Innerschwyz, Brunnen, als dass man sich für das Grundrecht und das Vertragsrecht von Senioren und Seniorinnen einsetzt!

Die Ethik wird negiert und abgemahnt im Kanton Schwyz in diesem Erbschafts- und Vorsorgeauftrags-Fall. Gleichzeitig werden den Lügen von Geschwistern und den Anwaltslügen bei der KESB Innerschwyz, Brunnen, Tür und Tor sehr weit geöffnet. Fachkompetenz, Sozialkompetenz und Professionalität werden zu wenig überprüft und zu wenig kontrolliert seitens der Führung und seitens des politischen Vorgesetzten.

Was für eine Zukunft für alle Seniorinnen und Senioren im Kanton Schwyz, ja, für alle Schwyzer Bürgerinnen und Bürger – und was für eine Zukunft für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, wenn ihre eigens gemachten und öffentlich beurkundeten Verträge bei Behörden wie der KESB Innerschwyz, Brunnen, nichts mehr wert sind! Wenn man selbst mit öffentlich beglaubigten Vorsorgeaufträgen über Geschwister-Lügen, Diffamierung und Anwalts-Manipulation zukünftig bei der KESB Innerschwyz, Brunnen, so einfach Verträge aushebeln kann! Wenn Juristinnen so einfach und so schnell zu manipulieren sind! Wenn die Ethik für Juristinnen und Juristen unerheblich ist und unerheblich bleibt – selbst nach Lügenbeweisen! Wenn es wegen fehlender Ethik-Entscheidungskriterien zu solchen Fehlbeurteillungen kommt seitens der Behörden und vielleicht seitens der Gerichte!

Die Frage stellt sich: Wozu brauchen wir Vorsorgeaufträge noch, wenn Behörden-Mitglieder diese Verträge willkürlich ausschalten können, nach vorgängiger Manipulierbarkeit und/oder über Voreingenommenheit?

Weil Lügen, Diffamierung und Geschwister-Intrige Vorrang hatten.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz und das Kantonsgericht des Kantons Schwyz werden wohl im 2025 eine Entscheidung fällen.

Ich persönlich hoffe immer noch, dass Recht, Gesetz, Vertragsinhalte und die Ethik hinter der Vertragseinhaltung im Kanton Schwyz auch nach all dem Lügen-Desaster gegenüber Behördenmitgliedern und gegenüber Juristen/Juristinnen noch Gültigkeit haben werden.

Diese Zeilen entsprechen zu 100 % der Wahrheit, sind faktenbasiert belegbar und faktenbasiert beweisbar.

Dafür stehe ich mit meinem Namen Christine Thaddey ein!