Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz verletzt die Grundrechte und Selbstbestimmungsrechte einer Seniorin
Christine Thaddey2025-09-22T13:38:56+00:00Das Diskriminierungsverbot ist in der Bundesverfassung festgehalten (Art. 8 BV) und schliesst ältere Menschen explizit mit ein. Bei der Konkretisierung auf Gesetzesebene wird diese Bevölkerungsgruppe jedoch nicht explizit vor Diskriminierung geschützt. Altersdiskriminierung liegt dann vor, wenn Menschen verschiedenen Alters in vergleichbaren Situationen ohne sachliche Gründe unterschiedlich behandelt werden, mit dem Resultat, [...]